Voraussetzungen für eine neuropsychologische Behandlung
Seit Februar 2012 haben viele Menschen mit erworbener Hirnschädigung einen Anspruch auf ambulante neuropsychologische Therapie. Ob ein Anspruch besteht, wird durch eine zweistufige Diagnostik festgestellt:
1. Medizinische Abklärung:
Eine Fachärztin / ein Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie stellt einen neurologischen Schaden oder eine neurologische Erkrankung fest und dokumentiert diese. In der Regel erfolgt dies durch die Erstversorgung im Krankenhaus oder in einer Rehaklinik. Die Feststellung eines neurologischen Schadens im Entlassungsbrief reicht dafür in der Regel aus. Eine Überweisung durch einen Facharzt / eine Fachärztin ist nur in manchen Fällen notwendig.
2. Neuropsychologische Diagnostik:
Durch eine neuropsychologische Diagnostik in meiner Praxis wird festgestellt, ob und in welchen Bereichen neuropsychologische Störungen vorliegen und ob eine neuropsychologische Behandlung für Sie hilfreich sein könnte.
Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag auf neuropsychologische Behandlung bei Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Unfallkasse, Beihilfe) stellen. Ich bin Ihnen bei der Antragsstellung gerne behilflich.
Beantragung einer neuropsychologischen Diagnostik und Behandlung
Wenn die Voraussetzungen für eine ambulante gegeben sind, können Sie einen Antrag auf neuropsychologische Behandlung bei Ihrem Kostenträger stellen:
Gesetzliche Krankenkassen: Da meine Praxis eine Privatpraxis ist, müssen Sie vor der Aufnahme einer Therapie – anders als Sie es gewohnt sind – bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ich bin Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich. Im Falle einer Genehmigung kann die Diagnostik und Therapie zeitnah beginnen. Kostenerstattung bedeutet, dass ich die Kosten der Therapie nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechne. Ich stelle stattdessen Ihnen eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen, welche Ihnen den Betrag vollständig ersetzt.
Private Krankenkassen: Ob die Kosten für die ambulante neuropsychologische Behandlung durch Ihre private Krankenkasse übernommen werden, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag. Klären Sie daher bitte vor dem ersten Termin, ob eine neuropsychologische Behandlung von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich übernommen werden kann. Ihre Versicherung teilt Ihnen auf Anfrage die Bedingungen einer neuropsychologischen Therapie mit und sendet Ihnen die notwendigen Formulare zur Antragstellung.
Beihilfe: Die neuropsychologische Therapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen, aufgrund dessen ist die Kostenerstattung durch die Beihilfe grundsätzlich möglich. Erkundigen Sie sich aber bitte trotzdem vor Beginn der neuropsychologischen Therapie sicherheitshalber bei der zuständigen Stelle, ob die Kosten der Therapie übernommen werden.
Gesetzliche Unfallversicherer (Berufsgenossenschaften): Die gesetzlichen Unfallversicherer finanzieren ambulante neuropsychologische Behandlungen nach Arbeitsunfällen mit Schädel-Hirn-Verletzungen in einem je nach Einzelfall unterschiedlichem Umfang. Wenn eine Kostenzusage durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorliegt, ist die Behandlung in meiner Praxis möglich.